back home leidfaden agb
Verbleibende Zeit bis zum 24. Dezember
Tage: Std: Min: Sek:

      Gedichte  
|   Unfriede  |   Stille Zeit  |   Abmahnwelle   |   Betlehem  |  X-mas Gallery       
<<       >>
Abmahnwelle

     
 
Man hört's rascheln, man hört's knistern,
denn im Netz ist etwas los,
da die Rechtsexperten flüstern
und es trifft uns - klein und groß.
Abgezockt wird ringsherum.
Das ist dumm.

Über Mahnungsrecht und Klagen
oder das Verwertungsrecht
können wir meist nicht viel sagen,
denn wir kennen es zu schlecht.
Was uns leider gar nichts nützt,
denn der Künstler ist geschützt.

Drum üb Vorsicht und verzichte
auf manch Text und manches Bild,
und dann ist auch die Geschichte
mit dem Copyright nicht wild.
Wer noch fragt: "Wieso? Warum?!
Der ist dumm.

Nutz nicht einmal auszugsweise
fremdes Werk und fremden Text.
Du zahlst hohe Anwaltspreise,
wenn Du im Schlamassel steckst.
Das macht wirklich keinen Spaß!
Spar Dir das!

Fremdes Werk kannst Du verwenden
70 Jahre nach dem Tod
eines Künstlers, denn dann enden
seine Rechte, Deine Not.
Sonst hilft in so manchen Lagen:
Einfach fragen!

Rechtsanwälte und Vereine
surfen auf der Abmahnwelle.
Unvorstellbar ist alleine
schon der Streitwert vieler Fälle.
Schieße Dir kein Eigentor!
Beuge vor!

Firewalls und Virenscanner
hat heut jedermann parat,
doch ihr Frauen und ihr Männer,
jeder, der ne Homepage hat:
Schaut, dass ihr kein Recht verletzt!
Schützt Euch jetzt!


 
   
 
Christian Oman                         
 




Die nicht-kommerzielle Nutzung dieses Textes kann ohne Anfrage unter Angabe des Autors verwendet werden

[c]oman 2006


Wir hoffen, mit diesem Beitrag das Wissen um die Abmahnwelle etwas mehr ins Bewußtsein der Öffentlichkeit zu rücken und so zur Eindämmung der Abzocke durch Anwälte, Vereine und Private beizutragen.

Wir finden es schlimm, dass selbst bei einem Minimalvergehen schnell Summen von über 1000 Euro gezahlt werden müssen. Ein Streitwert von 30.000 Euro bildet dabei schon eine gewisse Untergrenze.

Geklagt, bzw. abgemahnt kann aus allen Ländern der Welt werden. Also Finger weg von fremden Bildern, Texten, Landkartenausschnitten (die Programme und Scans sind geschützt), Musik (mp3 etc) und Filmen. Inhalte dieser Art auf einer Homepage können den Betreiber in gehörige Schwierigkeiten bringen. Auch das Scannen von Bildern oder Abschreiben von Texten ist strafbar, sofern es nicht unter die 70-Jahre-Regel fällt (nach dem Tod des Urhebers liegen die Urheberrechte 70 Jahre lang bei den Erben).

Ferner sollte jeder Homepagebetreiber darauf achten, dass sein Impressum in Ordnung ist. Kommerzielle Homepages sollten darüber hinaus auch ihre AGBs und die Wettbewerbsbestimmungen im Auge behalten.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Fallbeispiele - Texte, Bilder, Ebay, KFZ
Urheberrecht und die neuen Gefahren
Abmahnwelle



 |  Impressum  | 
© Austrian Webdesign Network - austriaweb.net