Stabhochsprung
ist eine Disziplin in der Leichtathletik,
bei der die Springer nach ihrem Anlauf
eine hochliegende Sprunglatte mit Hilfe
eines langen, flexiblen Stabes überwinden.
Diese Latte ist 4,50 Meter lang und so
auf zwei Sprungständern gelagert,
dass sie bei leichter Berührung herunterfällt.
Moderne Stäbe bestehen aus kohlenstofffaserverstärktem
Kunststoff (CFK), haben einen Durchmesser
von etwa fünf Zentimetern und sind
hohl. Je nach Gewicht und Kraft des Springers
und der Sprunghöhe variiert die Länge
und Dicke des Stabes. Mit Stäben
aus glasfaserverstärktem Kunststoff
(GFK) erreichen die besten Springer ca.
6 Meter bei den Männern (Weltrekord:
6,16 m, Renaud Lavillenie) und ca. 4,80
Meter bei den Frauen (Weltrekord: 5,06
m, Jelena Issinbajewa).
Die Anlaufbahn ist mindestens 45 Meter
lang und 1,22 Meter breit.
Der Stabhochsprung ist seit 1896 olympische
Disziplin für die Männer und
seit 2000 bei den Frauen. Stabhochsprung
ist auch eine Disziplin des Zehnkampfs.
Die moderne Stabhochsprungtechnik beginnt
mit der Verwendung hochelastischer Stäbe
aus glasfaserverstärktem Kunststoff,
die sich stark biegen lassen, ohne Schaden
zu nehmen. Der Grad der Durchbiegung lässt
sich am kürzesten Abstand zwischen
dem Einstichpunkt und dem Griffpunkt bewerten.
Metallstäbe erlauben eine Verkürzung
dieser Strecke beim Durchbiegen um 6 bis
20 Zentimeter, GFK-Stäbe um 60 bis
100 Zentimeter.
Die allgemein gebräuchliche Sprungtechnik
geht auf den US-amerikanischen Stabhochspringer
John Pennel (1940–1993) zurück,
der von 1963 bis 1969 vier Weltrekorde
erzielte (5,13 m, 5,20 m, 5,34 m, 5,44
m).
Die Anfangshöhe
und die Steigerungen (mindestens 5 Zentimeter)
beim Stabhochsprung werden vor dem Wettkampf
bekanntgegeben und jeder Athlet muss
seine Einstiegshöhe nennen. Außerdem
kann der Athlet beim Stabhochsprung
bestimmen, welchen Abstand die Ständer,
auf denen die Latte liegt, haben sollen.
Gemessen wird hierbei von der Nulllinie,
die durch die Stoppwand des Einstichkastens
markiert wird, maximal 80 Zentimeter
in Richtung Matte. Dieser Abstand kann
vom Wettkämpfer bei jedem Versuch
geändert werden. Jedem Athleten
stehen drei Versuche pro Durchgang –
sprich Höhe – zu. Er muss
die drei Versuche allerdings nicht über
diese Höhe ausführen, sondern
kann z. B. nach zwei Fehlversuchen auf
den dritten Versuch verzichten, was
bedeutet, dass er diesen dritten Versuch
bei der nächsten Höhe ausführen
muss. Über diese Höhe hätte
er in diesem speziellen Fall nur einen
einzigen Versuch. Nach drei aufeinanderfolgenden
Fehlversuchen – ohne Rücksicht
auf die Sprunghöhe – hat
er kein Recht mehr auf weitere Sprünge.
Verzichtet ein Athlet auf eine Höhe,
so darf er sich erst wieder bei der
nächsten Höhe versuchen. Ist
nur noch ein Athlet im Wettkampf und
hat er diesen gewonnen, so kann er die
weiteren Höhensteigerungen selbst
bestimmen.
Alle Sprunghöhen werden in ganzen
Zentimetern gemessen, wobei die Oberkante
der Latte maßgeblich ist. Da die
Latte leicht durchhängt (erlaubt
sind maximal 3 Zentimeter), wird in
der Lattenmitte genau senkrecht zum
Boden gemessen. Für das Messen
müssen die Ständer auf die
Nulllinie geschoben werden – nur
so ist eine senkrechte und damit regelgerechte
Messung möglich.
Folgende Tatbestände werden als
Fehlversuch (die Entscheidung darüber
trifft der Obmann Stabhochsprung) gewertet:
der Athlet berührt die Latte während
des Sprungs so, dass sie nicht auf den
Auflegern liegen bleibt (wird die Latte
durch einen Windstoß von den Auflegern
geweht, ist dies kein Fehlversuch –
bleibt sie nach einer Berührung
liegen, ist dies kein Fehlversuch –
bleibt sie auf dem Ausleger, an dem
der Aufleger befestigt ist, statt dem
Aufleger selbst liegen, dann ist es
ein Fehlversuch)
- der Athlet berührt die Matte
oder den Boden hinter der Nulllinie
mit dem Stab oder irgendeinem Teil seines
Körpers, bevor er die Latte überquert
hat
- nach dem Absprung darf der Athlet
nicht mit der unteren Hand über
die obere greifen oder mit der oberen
noch höher greifen – er darf
also nicht am Stab „hochklettern“
- nach dem Überqueren der Latte
darf der Athlet die vibrierende oder
herunterfallende Latte nicht mit den
Händen stabilisieren oder sie gar
auf die Aufleger zurücklegen
- wenn der Sprungstab von irgendjemandem
– Athlet oder Kampfrichter –
berührt wird, bevor er von den
Ständern und der Latte wegfällt
und der Schiedsrichter der Meinung ist,
dass dieser Eingriff ein Fallen der
Latte verhindert hat, muss der Versuch
ebenfalls ungültig gegeben werden.
- die Versuchszeit darf nicht überschritten
werden. Bei mehr als drei Wettkämpfern
beträgt sie eine Minute, bei zwei
oder drei Athleten zwei Minuten
– und ist nur noch einer im Wettbewerb,
darf er sich maximal fünf Minuten
Zeit für seinen Versuch lassen.
Bei aufeinander folgenden Versuchen
darf sich der Athlet drei Minuten Zeit
lassen.
|