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Stabhochsprung ist eine Disziplin in der Leichtathletik, bei der die Springer nach ihrem Anlauf eine hochliegende Sprunglatte mit Hilfe eines langen, flexiblen Stabes überwinden. Diese Latte ist 4,50 Meter lang und so auf zwei Sprungständern gelagert, dass sie bei leichter Berührung herunterfällt.

Moderne Stäbe bestehen aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff (CFK), haben einen Durchmesser von etwa fünf Zentimetern und sind hohl. Je nach Gewicht und Kraft des Springers und der Sprunghöhe variiert die Länge und Dicke des Stabes. Mit Stäben aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) erreichen die besten Springer ca. 6 Meter bei den Männern (Weltrekord: 6,16 m, Renaud Lavillenie) und ca. 4,80 Meter bei den Frauen (Weltrekord: 5,06 m, Jelena Issinbajewa).
Die Anlaufbahn ist mindestens 45 Meter lang und 1,22 Meter breit.

Der Stabhochsprung ist seit 1896 olympische Disziplin für die Männer und seit 2000 bei den Frauen. Stabhochsprung ist auch eine Disziplin des Zehnkampfs.

Die moderne Stabhochsprungtechnik beginnt mit der Verwendung hochelastischer Stäbe aus glasfaserverstärktem Kunststoff, die sich stark biegen lassen, ohne Schaden zu nehmen. Der Grad der Durchbiegung lässt sich am kürzesten Abstand zwischen dem Einstichpunkt und dem Griffpunkt bewerten. Metallstäbe erlauben eine Verkürzung dieser Strecke beim Durchbiegen um 6 bis 20 Zentimeter, GFK-Stäbe um 60 bis 100 Zentimeter.
Die allgemein gebräuchliche Sprungtechnik geht auf den US-amerikanischen Stabhochspringer John Pennel (1940–1993) zurück, der von 1963 bis 1969 vier Weltrekorde erzielte (5,13 m, 5,20 m, 5,34 m, 5,44 m).

Die Anfangshöhe und die Steigerungen (mindestens 5 Zentimeter) beim Stabhochsprung werden vor dem Wettkampf bekanntgegeben und jeder Athlet muss seine Einstiegshöhe nennen. Außerdem kann der Athlet beim Stabhochsprung bestimmen, welchen Abstand die Ständer, auf denen die Latte liegt, haben sollen. Gemessen wird hierbei von der Nulllinie, die durch die Stoppwand des Einstichkastens markiert wird, maximal 80 Zentimeter in Richtung Matte. Dieser Abstand kann vom Wettkämpfer bei jedem Versuch geändert werden. Jedem Athleten stehen drei Versuche pro Durchgang – sprich Höhe – zu. Er muss die drei Versuche allerdings nicht über diese Höhe ausführen, sondern kann z. B. nach zwei Fehlversuchen auf den dritten Versuch verzichten, was bedeutet, dass er diesen dritten Versuch bei der nächsten Höhe ausführen muss. Über diese Höhe hätte er in diesem speziellen Fall nur einen einzigen Versuch. Nach drei aufeinanderfolgenden Fehlversuchen – ohne Rücksicht auf die Sprunghöhe – hat er kein Recht mehr auf weitere Sprünge. Verzichtet ein Athlet auf eine Höhe, so darf er sich erst wieder bei der nächsten Höhe versuchen. Ist nur noch ein Athlet im Wettkampf und hat er diesen gewonnen, so kann er die weiteren Höhensteigerungen selbst bestimmen.

Alle Sprunghöhen werden in ganzen Zentimetern gemessen, wobei die Oberkante der Latte maßgeblich ist. Da die Latte leicht durchhängt (erlaubt sind maximal 3 Zentimeter), wird in der Lattenmitte genau senkrecht zum Boden gemessen. Für das Messen müssen die Ständer auf die Nulllinie geschoben werden – nur so ist eine senkrechte und damit regelgerechte Messung möglich.

Folgende Tatbestände werden als Fehlversuch (die Entscheidung darüber trifft der Obmann Stabhochsprung) gewertet:
der Athlet berührt die Latte während des Sprungs so, dass sie nicht auf den Auflegern liegen bleibt (wird die Latte durch einen Windstoß von den Auflegern geweht, ist dies kein Fehlversuch – bleibt sie nach einer Berührung liegen, ist dies kein Fehlversuch – bleibt sie auf dem Ausleger, an dem der Aufleger befestigt ist, statt dem Aufleger selbst liegen, dann ist es ein Fehlversuch)

- der Athlet berührt die Matte oder den Boden hinter der Nulllinie mit dem Stab oder irgendeinem Teil seines Körpers, bevor er die Latte überquert hat

- nach dem Absprung darf der Athlet nicht mit der unteren Hand über die obere greifen oder mit der oberen noch höher greifen – er darf also nicht am Stab „hochklettern“

- nach dem Überqueren der Latte darf der Athlet die vibrierende oder herunterfallende Latte nicht mit den Händen stabilisieren oder sie gar auf die Aufleger zurücklegen

- wenn der Sprungstab von irgendjemandem – Athlet oder Kampfrichter – berührt wird, bevor er von den Ständern und der Latte wegfällt und der Schiedsrichter der Meinung ist, dass dieser Eingriff ein Fallen der Latte verhindert hat, muss der Versuch ebenfalls ungültig gegeben werden.

- die Versuchszeit darf nicht überschritten werden. Bei mehr als drei Wettkämpfern beträgt sie eine Minute, bei zwei oder drei Athleten zwei Minuten

– und ist nur noch einer im Wettbewerb, darf er sich maximal fünf Minuten Zeit für seinen Versuch lassen. Bei aufeinander folgenden Versuchen darf sich der Athlet drei Minuten Zeit lassen.

Es folgen

- Trainingsanleitung
- Dokumentation zur Durchführung der Sportart
- Werte und Messanordnungen zur Sportart
- physiologische Eckdaten
- Anzahl der erlaubten Versuche beim Wettkampf im Rahmen der Universale
- Vergleich zu den anderen Sportarten in der Gruppe 2
- Bildergalerie zur Sportart
     
Zur HiB-Bildergalerie in der Reihenfolge der Hindernisse (1-20)

 
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